Rechtsprechung
VG Halle, 12.12.2003 - 4 A 628/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17
Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der …
Der Abwasserbeitrag dient nämlich der Refinanzierung des Investitionsaufwandes für die Gesamtanlage, also der Kosten für die gesamte öffentliche Schmutzwasserkanalisation im Verbandsgebiet, nicht jedoch - wie der Grundstückskaufpreis - dem Ersatz der tatsächlichen Kosten für die Verlegung von Kanalisations- und Anschlussleitungen vor den einzelnen Grundstücken bzw. in einem bestimmten Baugebiet (vgl. VG Halle, Urteil vom 12. Dezember 2003 - 4 A 628/01 -, juris, Rn. 37). - VG Magdeburg, 27.09.2012 - 9 A 105/11
Kommunalabgaben: Schmutzwasseranschlussbeiträge; dingliche Sicherung
Die sogenannte sachliche Beitragspflicht ist gem. § 6 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. Abs. 8 KAG LSA für das klägerische Grundstück im Zeitpunkt der Eintragung der Beklagten im Grundbuch als Eigentümerin des Straßengrundstücks, in dem sich der Hauptsammler befindet, im Jahre 2011 entstanden (vgl. ähnlich: VG Halle, Urteil v. 12.12.2003, 4 A 628/01, juris).